Hochzeits DJ Frank Eiting Planen Sie Ihre Hochzeit mit einem Profi DJ und vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung.
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DJ Frank Eiting Ihr DJ für Hochzeiten und Events aller Art in und um Oldenburg. 
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Impressum
Datenschutzerklärung
AGB
copyright © 2012 bis 2024 Let´s Dance Factory - DJ Frank Eiting
I. Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Let`s Dance Factory,"DJ Frank Eiting” (Frank Eiting) nachfolgend DJ Frank Eiting genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt Ausnahme: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich DJ Frank Eiting diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. II. Vertrag / Angebote Verträge zwischen DJ Frank Eiting und seinen Kunden entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - das gesprochene Wort Alle von DJ Frank erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ Frank Eiting ist nur möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird sich DJ Frank Eiting um Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. IV. Haftung Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Frank Eiting, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Frank Eiting verursacht worden ist. Sofern DJ Frank Eiting durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. V. Zahlungen Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an DJ Frank Eiting direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. b) Überweisung im Voraus auf ein von DJ Frank Eiting genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang. Nicht akzeptiert wird: a) (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches. VI. GEMA-Gebühren Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw). VII. Auf- und Abbau der DJ-Anlage Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ Falli zugänglich sein. Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ's/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. VIII. Vorschriften Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. IX. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Telefon: 0162 / 2447091
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I. Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Let`s Dance Factory,"DJ Frank Eiting” (Frank Eiting) nachfolgend DJ Frank Eiting genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt Ausnahme: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich DJ Frank Eiting diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. II. Vertrag / Angebote Verträge zwischen DJ Frank Eiting und seinen Kunden entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - das gesprochene Wort Alle von DJ Frank erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ Frank Eiting ist nur möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird sich DJ Frank Eiting um Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. IV. Haftung Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Frank Eiting, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Frank Eiting verursacht worden ist. Sofern DJ Frank Eiting durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. V. Zahlungen Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an DJ Frank Eiting direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. b) Überweisung im Voraus auf ein von DJ Frank Eiting genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang. Nicht akzeptiert wird: a) (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches. VI. GEMA-Gebühren Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw). VII. Auf- und Abbau der DJ-Anlage Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ Falli zugänglich sein. Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ's/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. VIII. Vorschriften Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. IX. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.