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Frank Eiting
Alexandersfeld 51
26127 Oldenburg
E-Mail:
Telefon: 0162 / 2447091
Impressum
Datenschutzerklärung
AGB
copyright © 2012 bis 2024 Let´s Dance Factory - DJ Frank Eiting
AGB von Dj Frank Eiting
I. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten
für die Vertragsverhältnisse zwischen Let`s Dance
Factory,"DJ Frank Eiting”
(Frank Eiting) nachfolgend DJ Frank Eiting genannt und
seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGB gelten
ausschließlich. Entgegenstehende
oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt
Ausnahme:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur,
wenn sich DJ Frank Eiting diesen ausdrücklich und
schriftlich unterworfen hat.
II. Vertrag / Angebote
Verträge zwischen DJ Frank Eiting und seinen Kunden
entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
Alle von DJ Frank erstellten Angebote sind freibleibend und
unverbindlich.
III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich,
jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der
vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der
vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der
vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den
Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin
kommen, werden die
Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens DJ Frank Eiting ist nur möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe,
Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird
sich DJ Frank Eiting um Ersatz
zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Rücktritt
vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie
möglich fernmündlich oder
schriftlich zu erfolgen.
IV. Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und
Musikdatenträgern von DJ Frank Eiting, die durch ihn
selbst, Gäste oder Besucher
seiner Veranstaltung entstehen.
Für Personen- und Sachschäden während einer
Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter,
soweit der Schaden nicht durch
grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ
Frank Eiting verursacht worden ist.
Sofern DJ Frank Eiting durch nicht von ihm zu
verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere
Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche
Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,
Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die
vereinbarten Leistungen nicht erbringen
kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag,
keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf
Zurückhaltung einer
Zahlung.
V. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an DJ
Frank Eiting direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten
werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende
einer Veranstaltung.
b) Überweisung im Voraus auf ein von DJ Frank Eiting
genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang.
Nicht akzeptiert wird:
a) (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches.
VI. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden
ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die
GEMA abgeführt. Dies gilt
ausdrücklich auch für digitale und analoge
Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette,
usw).
VII. Auf- und Abbau der DJ-Anlage
Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik)
erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu
müssen die Räumlichkeiten
bzw. der Veranstaltungsort für DJ Falli zugänglich sein. Es
ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren
und aufzustellen frei zu
halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im
Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der
Auftraggeber hat dafür sorge zu
tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2
x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere
Stellfläche für das
DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss
muss ausschliesslich für die Technische Anlage des
DJ's/Künstlers zur Verfügung
stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B.
Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den
gleichen Stromkreislauf
angeschlossen werden.
VIII. Vorschriften
Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der
Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen
Vorschriften entgegenstehen.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt
Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.